IPPC Palette – Weshalb werden Europaletten behandelt?

IPPC steht für “International Plant Protection Convention” und beschreibt eine Organisation, welche mit der Aufgabe betraut ist, dass Krankheiten in Pflanzen oder in Pflanzenprodukten vermieden werden. Geregelt wird dies durch “ISPM-15”, was als internationaler Standard von IPPC gilt. Dieser wurde eingeführt, um Holzpaletten aus Vollholz vor Schädlings- und Krankheitsbefall zu schützen. (Europaletten) Besagtes ist besonders relevant für die gesundheitliche Sicherung des Exportes in den Ländern der Europäischen Union, wo diese im Einsatz sind.

Somit werden diese IPPC Paletten oder die behandelten Europaletten gegen den Befall von Schädlingen geschützt, mit dem Hintergrund, dass diese sich nicht in der Lieferkette verbreiten und jegliche zu beliefernde Unternehmen mit eingeführt werden. Dieser Prozess stellt eine wichtige Vorgehensweise dar, um Lieferungen bedenkenlos transportieren zu können. IPPC Paletten, welche unter Einhaltung des ISPM-15 behandelt wurden, werden umgangssprachlich auch als “ISPM-15 Paletten” bezeichnet. Obwohl der ISPM-15 Standard nicht in allen Ländern gültig ist, wird dieser dennoch in den meisten Ländern dieser Erde umgesetzt. Somit setzen die relevanten Handelsstaaten wie China, andere asiatische Länder, die Vereinigten Staaten, Indien, Australien, Kanada und wie bereits genannt die Europäische Union diese Methode ein, um deren Paletten vor Befall von Schädlingen zu schützen.

IPPC Behandlung

Damit die IPPC Behandlung durchgeführt werden kann, muss die unbehandelte Europalette größtenteils rindenfrei sein. Die Norm erlaubt dabei Stücke von Rinde im Holz, welche in der Breite weniger als 3 cm betragen. Auch wenn dieses breiter sein sollte, stellt dies keine Herausforderung dar, solange dessen Fläche nicht mehr als 50 cm² aufweist. Solange diese Herausforderung erfüllt wird, kann die Holzpalette in einem zugelassenen Betrieb durch Hitzebehandlung bearbeitet werden. Diese Betriebe befinden sich hauptsächlich in der Europäischen Union. Der Prozess der Behandlung zeichnet sich durch eine Erhitzung auf mindestens 56 Grad Celsius auf, welche bis in den innersten Kern des Holzes vordringen muss. Diese Einwirkung muss für mindestens 30 Minuten vollzogen werden. Bei dieser Temperatur werden die Schädlinge, welche sich im Holz befinden sollten abgetötet, was auch einen erneuten Befall sicherstellen soll. Diese Hitzebehandlung ist somit dauerhaft gültig, auch wenn einige Länder andere Regelungen haben, so dass diese sozusagen ein Haltbarkeitsdatum aufweisen.

Behandelte IPPC Paletten tragen ein Brandzeichen bzw. einen IPPC Stempel, welcher sich auf den mittleren Klötzen der Längsseite gut sichtbar platziert befindet. Dieser trägt die Informationen des IPPC-Symbols, die Länderkennung, die Kennzeichnung der Region, die Nummer der Registrierung und die Methode mit welcher behandelt wurde.

 

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