Europalette Pfand

Pfand Europalette & Europalette abgeben – So funktioniert es

Wenn ein Supermarkt oder eine Baufirma eine Warenlieferung auf Europaletten bekommt, nimmt der Anlieferer in der Regel schon bereitgestellte leere Paletten wieder mit. Durch diesen Tausch entstehen den belieferten Unternehmen keine Kosten für die Ladegutträger. Was aber passiert, wenn eine Privatperson eine palettierte Lieferung erhält und keine leeren Europaletten zum Tausch zur Verfügung stehen?

Tausch oder Pfand

Der Buchwert einer neuen Europalette beträgt zurzeit etwa zehn Euro. Wird Ladegut auf einer dieser immer wieder verwendbaren Paletten angeliefert, muss ihr Wert ersetzt werden. Dafür empfiehlt der Deutsche Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) die sogenannten Palettenklauseln: Entweder erhält der Lieferant im Gegenzug sofort leere Paletten gleicher Anzahl, Art und Güte wieder zurück („Kölner Palettentausch“), oder der Lieferant erhebt, wenn sie nicht direkt getauscht werden können, ein Pfand („Bonner Palettentausch“).

Pfandpreis höher als Neuwert

Dieses Pfand pro Palette liegt üblicherweise zwei- bis dreimal über dem Neuwert, meist zwischen 25 und 30 Euro. Das höhere Pfand wird berechnet, damit der Empfänger später die leeren Europaletten auch wieder zurückgibt, selbst wenn sie durch die Pfandhinterlegung erst einmal in sein Eigentum übergegangen sind. Denn der kostengünstige Erhalt des eigenen Bestandes an Paletten, so heißt es beim DSLV, liege im Interesse aller Beteiligten von Transportketten. Statthaft ist auch, wenn nicht anders vereinbart, die Rückgabe anderer tauschfähiger Paletten, wenn sie neu, neuwertig, gebraucht oder lizensiert repariert worden sind. Allerdings kann der Eigentümer auch weniger zurückzahlen, wenn diese Paletten nicht die gleiche Qualität haben wie die zuvor angelieferten, also schon älter sind und häufiger beladen wurden.

Europalette abgeben – Wie bekommt man den Pfandpreis wieder zurück?

Pfand- und Tauschmodalitäten sollten immer schriftlich in den Frachtpapieren fixiert werden. Empfohlen wird, dass auch die Qualität der Paletten beschrieben und quittiert wird. Denn gerade bei Privatkunden, die zum Beispiel mit palettierten Baustoffen für die Renovierung einer Immobilie beliefert wurden, kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen. Wenn nicht vereinbart worden ist, dass die angelieferten Europaletten nach Entladung wieder abgeholt werden, müssen sie, um den Pfandpreis dafür wieder zurückzuerhalten, vom Privatkunden zurückgebracht werden – kein leichtes Unterfangen bei einer Breite von 80 und einer Länge von 120 Zentimetern sowie einem Gewicht von etwa 25 Kilogramm pro Standardpalette. Und wenn vorher deren Qualität nicht quittiert worden war, kann der Eigentümer geltend machen, dass er neuwertige Ladegutträger angeliefert habe, auch wenn das nicht der Fall war, und deshalb nur einen Teil des Pfandpreises auszahlen.

 

Fristen für die Europaletten Rückgabe beachten

Falls eine zeitliche Frist für eine Rückgabe vereinbart wurde, muss sie unbedingt eingehalten werden, da ansonsten der Eigentümer nicht zur Rücknahme und zur Auszahlung der Pfandgebühr verpflichtet ist. Und bei der Rücklieferung zum Beispiel an einen Baumarkt ist darauf zu achten, die Rechnung und die Frachtpapiere dabeizuhaben. Wer eine Europalette nicht zurückgeben kann, sollte sie zunächst in seinem Keller aufbewahren – bei einer späteren Lieferung auf Palette kann sie dann getauscht werden, ohne Pfand.

 

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